Die Eingabe wesentlicher Elemente des Bildes als Suchbegriffe (etwa «Mutter», «Natur», «Pistole» oder «earth», «gun») führt innert nützlicher Frist zum Erfolg. Die Beschwerdeführerin konnte sich das Bild somit ohne Weiteres beschaffen. Dass das Original im Internet nicht wiedergefunden wurde, erachtet das Gericht daher als wenig glaubhaft, zumal die Beschwerdeführerin als Gymnasiastin mit dem Internet bestens vertraut ist. Im Übrigen hätte die Möglichkeit bestanden, die Fachlehrer bei der Suche nach dem angeblich nicht wiederaufzufindenden Bild um Hilfe zu bitten (vergleiche E. 2i hernach).