h) Die Beschwerdeführerin bringt vor, sie habe das Bild von Mario Sanchez Nevado einmal im Internet gesehen und danach nicht wiedergefunden. Es habe sich in ihr Gedächtnis eingeprägt und lediglich als Inspiration gedient. Das Original habe ihr während der Arbeit an ihrem Bild nicht vorgelegen. Entgegen den Ausführungen der Beschwerdeführerin kann mit Blick auf die frappanten Übereinstimmungen zwischen ihrem Bild und dem Original von Mario Sanchez Nevado nicht von einer blossen Inspiration ausgegangen werden.