d) Die Beschwerdeführerin bestreitet nicht, dass sie das Bild von Mario Sanchez Nevado «einmal gesehen» habe. Das Bild habe aber lediglich als Inspiration gedient. Es könne keineswegs von einer bewussten Erstellung eines Plagiats ausgegangen werden. Vielmehr sei es so, dass die Beschwerdeführerin das Bild im Internet schlicht nicht mehr gefunden habe. Sie habe während der Erstellung der Prüfungsarbeit keinerlei Zugriff zum Original gehabt. Das Bild habe sich ihr dermassen eingeprägt, dass es auch ohne Konsultation als ständige Inspiration habe dienen können. Die Quelle sei unabsichtlich nicht angegeben worden. Ohnehin stimme das von der Beschwerdeführerin gemalte Bild in keiner