c) Die Vorinstanz erwägt zusammengefasst, es sei augenfällig, dass das von der Beschwerdeführerin eingereichte Bild «Der Zerstörer» betreffend Idee, Bildaufbau, Farbgestaltung und auch betreffend verschiedenen Details mit dem Werk «Betrayal» von Mario Sanchez Nevado in hohem Masse übereinstimme. Die Übereinstimmungen seien dermassen eklatant, dass nicht von einem blossen «Sich-Inspirieren-Lassen» ausgegangen werden könne. Das Bild der Beschwerdeführerin enthalte auch keine zusätzlichen neuen Ideen. Schwerwiegend sei weiter die Tatsache, dass die Beschwerdeführerin während der ganzen Phase der Arbeit auf die Angabe der Quelle ihres Bildes verzichtet habe.