Mittelschule Uri [MPR, RB 10.2414]). Die sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit liegt beim angerufenen Obergericht des Kantons Uri (Verwaltungsrechtliche Abteilung). 2. a) Die Schülerinnen und Schüler der Kantonalen Mittelschule Uri legen nach Abschluss der 6. Gymnasialklasse die Maturitätsprüfungen ab (Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Mittelschulverordnung i.V.m. Art. 1 und Art. 6 MPR). Geprüft werden die Fächer Deutsch, Französisch oder Italienisch, Englisch, Mathematik sowie das Schwerpunktfach, wobei die Prüfungen jeweils aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil bestehen (Art. 15 Abs. 1 lit. a - e, Art. 15 Abs. 2 MPR).