Schulwesen. Art. 5 Abs. 2 BV. Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Verordnung über die Kantonale Mittelschule Uri (Mittelschuleverordnung). Art. 1, Art. 6, Art. 14 Abs. 1, 2 und 3, Art. 18 Abs. 2 Reglement über die Maturitätsprüfungen an der Kantonalen Mittelschule Uri (MPR). Einreichen eines Plagiates im Rahmen der Maturitätsprüfung. Disziplinarische Sanktion des Ausschlusses und Nichtbestehens der Maturitätsprüfung. Im Schwerpunktfach «Bildnerisches Gestalten» gilt die persönliche gestalterische Arbeit als schriftliche Maturitätsprüfung. Das Einreichen eines Plagiates als persönliche gestalterische Arbeit stellt eine «Unregelmässigkeit» im Sinne des MPR dar.