Aus den Akten ergibt sich, dass der Beschwerdeführer mit seinen Einsätzen bei der X AG im Beobachtungszeitraum vom 1. Dezember 2015 - 30. November 2016 im Durchschnitt monatlich ein Einkommen von Fr. 3'358.-- erzielte (act. 4.1 Beil. 4). In diesem Beobachtungszeitraum betrug die tiefste Auszahlung Fr. 1'472.-- (Januar 2016) und die höchste Fr. 4'864.-- (September 2016). Die Beschäftigungsschwankungen waren demnach höher als die vorerwähnten maximal 20 Prozent.