4. Der Beschwerdeführer machte vor Vorinstanz und sinngemäss auch vor Obergericht im Wesentlichen geltend, dass er nicht gewusst habe, dass er in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehe, er habe doch 2014 eine schriftliche Kündigung der X AG, in Y, erhalten, er sei davon ausgegangen, dass er sich in einem Zwischenverdienst in einem gekündigten Verhältnis befinde.