- die Gesuchstellerin mit Eingabe vom 26. Oktober 2017 das Gericht darum ersucht, die Frist zur Leistung des Gerichtskostenvorschusses im Verfahren OG V 17 55 wiederherzustellen; - die Gesuchstellerin ausführt, dass der Kostenvorschuss aufgrund eines mit der Krankheit einer Mitarbeitenden zusammenhängenden verwaltungsinternen Missverständnisses nicht innert Frist geleistet worden sei; - der für das vorliegende Gesuchsverfahren einverlangte Gerichtskostenvorschuss fristgerecht geleistet wurde;