Organisatorische Unzulänglichkeiten können nicht als unverschuldete Hindernisse gelten. Abweisung des Gesuches um Wiederherstellung der Frist für die Leistung des Gerichtskostenvorschusses. Obergericht, 20. Dezember 2017, OG V 17 65 Aus den Erwägungen: in Erwägung, dass - die Einwohnergemeinde Schattdorf, Schattdorf (nachfolgend: Gesuchstellerin) mit Eingabe vom 18. September 2017 gegen den Beschluss des Regierungsrates des Kantons Uri (nachfolgend: Vorinstanz) Nr. 2017-452 vom 22. August 2017 in Sachen Baubewilligung für Neubau Velounterstand beim Obergericht des Kantons Uri Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhob;