4. Die Beschwerdeführerin macht im Wesentlichen geltend, dass sie die angebotene Stelle nicht abgesagt beziehungsweise deren Annnahme nicht vereitelt habe. Sie sei gegenüber dem Stellenanbieter lediglich ehrlich gewesen und habe ihm mitgeteilt, dass sie und ihr Mann eine langgeplante, bereits gebuchte, und bezahlte dreitägige Reise unternehmen würden. Der Stellenanbieter habe ihr in der Folge erklärt, dass er Mitarbeiter bräuchte, die von Anfang bis Ende des Auftrages vor Ort seien. Einzig deshalb sei das Arbeitsverhältnis nicht zustande gekommen.