b) Der gerichtlich beauftragte Gutachter wollte den Beschwerdeführer am 7. Juli 2017 in der PKZS untersuchen. Anlässlich dieses Termins verweigerte der Beschwerdeführer die Zustimmung für die Entbindung vom Arztgeheimnis und ist aus dem Untersuchungszimmer weggegangen. Später bekundete er, nicht begutachtet werden zu wollen. Der Gutachter teilte dem Gericht mit, aufgrund der Verweigerungshaltung sei eine ausführliche Untersuchung/Begutachtung nicht möglich.