Kantonales Verfahrensrecht. Art. 8, Art. 9, Art. 37 Abs. 3 VRPV. Prozessualer Einbezug der Baugesuchsteller in das Beschwerdeverfahren, das nicht durch sie angehoben wurde. Institut der Beiladung. Parteientschädigung. Berührt eine Verwaltungssache voraussichtlich Rechte und Pflichten Dritter, kann die Behörde diesen von Amtes wegen oder auf deren Antrag Gelegenheit bieten, sich am Verfahren zu beteiligen. Nimmt ein so Beigeladener am Verfahren teil, stehen ihm die gleichen Rechte und Pflichten zu wie den Hauptbeteiligten.