- Befund, Gründe und Zweck der Unterbringung überdies vage und oberflächlich formuliert sowie teilweise schwer leserlich sind und nicht über allgemeine Probleme eines Teenagers an der Schwelle zwischen obligatorischer Schulzeit und Berufsbildung hinausgehen, die Verfügung ganz allgemein rudimentär gehalten und damit insgesamt formell und inhaltlich mangelhaft ist;