- X (nachfolgend: Beschwerdeführer) gegen diese Verfügung mit undatiertem Schreiben (Postaufgabe: 03.01.2017) Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Obergericht des Kantons Uri (Verwaltungsrechtliche Abteilung) erhob, er sinngemäss die Entlassung aus der Klinik beantragte; - der Beschwerdeführer minderjährig (Art. 14 ZGB) und insofern ein Kind im Sinne von Art. 314b Abs. 1 ZGB ist; - in Kindesschutzbelangen das Obergericht zuständiges Gericht ist (Art. 14 Gesetz über die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts [EG/KESR; RB 9.2113]);