Fürsorgerische Unterbringung. Art. 314b Abs. 1, Art. 426 Abs. 1 - 3, Art. 429 Abs. 3, 430 Abs. 2 Ziff. 1 - 4, Art. 430 Abs. 3 ZGB. Art. 34 Abs. 3 VRPV. Verwaltungsgerichtsbeschwerde einer minderjährigen Person gegen die gegenüber ihr angeordneten ärztlichen Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Der Minderjährige kann das Gericht selber anrufen. Sinngemässe Geltung der Bestimmungen zur fürsorgerischen Unterbringung für Erwachsene. Eine Person, die an einer psychischen Störung oder an einer geistigen Behinderung leidet oder schwer verwahrlost ist, darf in einer geeigneten Einrichtung untergebracht werden, wenn die nötige Behandlung oder Betreuung nicht anders erfolgen kann.