Ins Gewicht fällt zudem, dass es gerade das Ziel der abgehaltenen Sitzungen war, Klarheit im weiteren Vorgehen zu schaffen (vergleiche insbesondere Protokoll zur Sitzung vom 31.08.2015 S. 3). Klarheit kann ohne gewisse Verbindlichkeit aber nicht geschaffen werden. Somit waren offenbar auch die involvierten Behörden selber der Ansicht, sie könnten in Sachen Homeschooling verbindliche Abmachungen treffen, ansonsten die Sitzungen wenig Sinn gemacht hätten. Die erarbeitete Homeschooling-Lösung kann daher nicht als unverbindliches Angebot betrachtet werden.