In dieser Situation hätte es nahegelegen und wäre es geboten gewesen, seitens der Behörden auf die Einreichung des Gutachtens zu beharren. Ansonsten kann bei den betroffenen Privaten der berechtigte Eindruck entstehen, die medizinischen Unterlagen seien nunmehr ausreichend. Aus den Akten ergibt sich jedoch nicht, dass die BKD, der Schulrat oder sonst eine involvierte Behörde beim KJPD im Nachgang zu dessen Attest vom 2. September 2015 interveniert und diesen zur Einreichung eines rechtsgenüglichen Gutachtens angehalten hätte.