Immerhin wurde die medizinische Notwendigkeit mit Fachleuten des KJPD anlässlich von Sitzungen besprochen und ein befristetes Homeschooling wurde an diesen Sitzungen zumindest mündlich befürwortet. Im Verbund mit dem zwar objektiv unzureichenden, aber doch schriftlich bestätigenden Attest des von der BKD als kompetent angesehenen KJPD war die Situation nicht mehr vergleichbar mit den Umständen Ende Mai 2015 (E. 4d hievor) und im Sommer 2015 (E. 4e und f hievor).