Bis zu diesem Zeitpunkt kann den Behörden auch nicht vorgeworfen werden, sie hätten ihren Standpunkt nicht klar kommuniziert und auch entsprechend gehandelt. Vielmehr wurde stets betont, dass ein verlässliches medizinisches Gutachten als Grundlage für ein allfälliges Homeschooling vorliegen müsse. Vertrauensbildendes Verhalten der Behörden in Bezug auf die Anordnung eines Homeschoolings lag somit weiterhin nicht vor. Entschädigungsansprüche gestützt auf Treu und Glauben ergeben sich für die Beschwerdeführer deshalb weiterhin nicht.