f) Im weiteren Verlauf fand zwischen der BKD und dem KJPD ein Austausch über das weitere Vorgehen statt. Anlässlich einer Sitzung vom 1. Juli 2015 zwischen Vertretern der BKD und des KJPD wurde als Lösung ein befristetes Homeschooling mit dem Ziel, dass ab Frühjahr 2016 wieder eine Regelschule besucht werden könne, skizziert. Zum weiteren Vorgehen wurde wiederum betont, dass der KJPD ein Gutachten erstellen müsse, welches die Begründung enthalte, weshalb ein zeitlich begrenztes Homeschooling notwendig sei. Das Anliegen der Schulbehörden war weiterhin, eine ausreichende fachlich-medizinische Grundlage für eine allfällige Anordnung des Homeschoolings zu erhalten.