Im Übrigen ist festzuhalten, dass die Schule und die Schulbehörden im Nachgang zum Schreiben der Beschwerdeführer vom 22. Mai 2015 bestrebt waren, eine „Lösung“ für die unbefriedigende Situation zu finden. So fand zeitnah am 16. Juni 2015 eine Sitzung unter der Leitung der BKD statt, anlässlich welcher zusammen mit den Beschwerdeführern das weitere Vorgehen skizziert wurde (zu dieser Sitzung vergleiche sogleich E. 4e hernach). Von einem vorbehaltlosen Dulden der Situation kann auch unter diesen Umständen nicht gesprochen werden.