d) Im konkreten Fall teilten die Beschwerdeführer der Schulleitung Isenthal mit Schreiben vom 22. Mai 2015 mit, dass sie ihren Sohn fortan aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in die öffentliche Grundschule schicken würden. Die Beschwerdeführer reichten in der Folge ein ärztliches Zeugnis für „1 Jahr Homeschooling“ ein, worin die behandelnde Kinderärztin ein Homeschooling für maximal 1 Jahr mit anschliessender Beschulung in einer Privatschule empfahl.