17 Abs. 3 Schulverordnung die Eltern, es sei denn, der Schulrat habe den Privatschulunterricht als besondere Förderungsmassnahme angeordnet. Selbst ein bewilligter Privatunterricht geht somit nicht zwingend zulasten des Gemeinwesens. Für die Frage der Finanzierung des Homeschoolings ist dagegen entscheidend, ob das Homeschooling im Sinne einer besonderen Förderungsmassnahme von den Behörden angeordnet wurde. Ist dies nämlich nicht der Fall, werden die Eltern und nicht das Gemeinwesen kostenpflichtig.