b) Im Kanton Uri finden sich weder im Schulgesetz noch in der Verordnung zum Schulgesetz (Schulverordnung, RB 10.1115) auf die spezifische Beschulungsform des Homeschoolings zugeschnittene gesetzliche Grundlagen. Es ist allerdings anerkannt, dass Homeschooling gestützt auf Art. 27 Schulgesetz grundsätzlich als geeignete Massnahme zur Förderung von Schülern angeordnet werden kann (Vernehmlassungsbericht «Privatschulen und Homeschooling im Kanton Uri» vom 16.08.2017, S. 4, abrufbar: http://www.ur.ch/dl.php/de/599693d419a44/Bericht_Privatschulen_und_Homeschooling_im_ Kanton_Uri_fur_die_Vernehmlassung.pdf zuletzt besucht am 16.10.2017).