3. a) «Homeschooling» ist die Bezeichnung für einen Bildungsansatz, demgemäss Kinder im eigenen häuslichen Umfeld durch ihre Eltern unterrichtet werden. Das Homeschooling stellt damit das Gegenkonzept zur öffentlichen Schule dar, welche in der Schweiz die ganz überwiegende Beschulungsform ist (Johannes Reich, «Homeschooling» zwischen elterlichem Erziehungsrecht, staalicher Schulpflicht und Kindeswohl, ZBl 2012 S. 568 f.). Der durch Art. 19 BV als Grundrecht gewährleistete Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht betrifft nur die öffentliche Grundschule. Ein Anspruch auf privaten Einzelunterricht zu Hause ergibt sich daraus nicht; ebensowenig ergibt sich aus