d) Der Schulrat Isenthal führt aus, dass das Homeschooling nie angeordnet, sondern faktisch geduldet worden sei, um den Prozess der Lösungsfindung nicht zu gefährden. Der Schulrat habe sich bemüht für den Sohn der Beschwerdeführer eine geeignete Lösung zu finden. Es sei beinahe verwegen, wenn die Beschwerdeführer behaupteten, im Rahmen des Mediationsverfahrens zwischen dem KJPD und der BKD vom 1. Juli 2015 sei ein befristetes Homeschooling vereinbart worden. Die Beschwerdeführer würden genau wissen, dass das Mediationsverfahren einzig den Zweck verfolgte, Lösungsansätze darzustellen und dass es Sache des Schulrats sei über die geeignete Massnahme zu entscheiden.