Befristetes Homeschooling mit dem Ziel, dass ab Frühjahr 2016 eine Regelschule besucht werden könne. Den Beschwerdeführern sei am 3. Juli 2015 durch den Direktionssekretär der BKD mitgeteilt worden, dass die BKD gestützt auf ein entsprechendes Gutachten des KJPD bereit sei, der Vorinstanz (Erziehungsrat) einen befürwortenden Antrag für ein befristetes Homeschooling zu unterbreiten. Aufgrund dieser Umstände seien die Beschwerdeführer davon ausgegangen, dass die zuständigen Behörden mit Homeschooling zumindest als vorübergehende Massnahme einverstanden waren beziehungsweise dieses als angeordnet galt.