Diese Massnahmen seien jedoch allesamt längerfristig orientiert gewesen und hätten mehr Abklärungszeit beansprucht, weshalb sie als Übergangslösung nicht geeignet gewesen wären. Es sei zwar zutreffend, dass das Homeschooling vom Schulrat nie schriftlich verfügt worden sei, indessen hätten die Beschwerdeführer in guten Treuen davon ausgehen dürfen, dass das Homeschooling für ihren Sohn faktisch als angeordnet galt. Anlässlich der Besprechung vom 1. Juli 2015 zwischen der BKD und dem KJPD sei folgender möglicher Lösungsansatz vereinbart worden: Befristetes Homeschooling mit dem Ziel, dass ab Frühjahr 2016 eine Regelschule besucht werden könne.