Die Situation im Kindergarten habe den Sohn der Beschwerdeführer psychisch so belastet, dass es sein Gesundheitszustand nicht mehr zuliess, den Kindergarten und in der Folge die 1. Klasse zu besuchen. Es seien im Rahmen der erfolgten Gespräche auch diverse andere Lösungen thematisiert worden (direkte Beschulung in der 2. Klasse, Schulbesuch in einer anderen Wohngemeinde, späterer Eintritt in die 1. Klasse mit externer Begleitung etc.). Diese Massnahmen seien jedoch allesamt längerfristig orientiert gewesen und hätten mehr Abklärungszeit beansprucht, weshalb sie als Übergangslösung nicht geeignet gewesen wären.