Das zweizeilige «Ärztliche Attest» des KJPD genüge in keiner Art und Weise den Anforderungen an ein Gutachten. Das Homeschooling sei vor diesem Hintergrund ohne hinreichende medizinische Begründung erfolgt, sei selbstgewählt und widerrechtlich gewesen. Der Antrag auf angemessene Entschädigung sei daher abzuweisen (angefochtener Entscheid, E. 8, 9 und 11).