Würde Ihnen auch der tiefere Elterntarif gewährt, würden sie steuerlich doppelt entlastet. Dies wäre mit dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht zu vereinbaren. Für das Gericht ergaben sich im konkreten Fall keine triftigen Gründe, um von der festgelegten Verwaltungspraxis abzuweichen. Diese steht auch im Einklang mit der Lehre. Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde betreffend die direkte Bundessteuer. Die für die kantonalen und kommunalen Steuern massgebliche gesetzliche Bestimmung lautet gleich wie auf Bundesebene. Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde auch betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern.