e) Die Beschwerdeführer gelangten in der vorliegenden Streitsache ursprünglich mit zwei separaten Schreiben an die BK Altdorf (Schreiben vom 02.09.2015 und vom 08.10.2015). Darin bemängelten die Beschwerdeführer zwei bauliche Massnahmen (Einbau eines Tors, Asphaltierung des Vorplatzes), für welche angeblich kein beziehungsweise kein korrektes Baubewilligungsverfahren durchgeführt worden sei. Offensichtlich strebten die Beschwerdeführer für die beiden baulichen Massnahmen die Durchführung eines nachträglichen Baubewilligungsverfahrens an (so explizit Schreiben vom 08.10.2015).