4. Der Beschwerdeführer macht geltend, er habe noch nie Probleme mit Karies gehabt. Kein Zahn hätte je ein Loch, eine Füllung oder dergleichen gehabt. Sein Gebiss habe weder vor noch nach dem Ereignis vom 24. März 2016 Beschwerden verursacht und funktioniere einwandfrei. Nach über 40 Jahren, während welchen seine Zähne nun schon «in Betrieb» seien, seien gewisse Resorptionen durchaus möglich. Die Schilderung der Beschwerdegegnerin, wonach die Zähne deswegen schon beim normalen Kauen Schaden nehmen könnten, entspreche aber nicht den Tatsachen. Die Beschwerdegegnerin habe die Tatsache, dass der Zahn gebrochen war, ignoriert.