Diese habe tief subgingival (unter dem Zahnfleisch) gelegen und das Frakturstück sei nicht mobil gewesen. Es sei denn auch die Absicht gewesen, den Zahn im Sinne einer „prima ratio“ zu erhalten. Am 28. April 2016 habe dann eine tief subgingivale Fraktur der lingualen (zungenseitigen) Wandung des Zahns imponiert. Auf Frage des Gerichts, ob der Zahn 37 distal eine so profunde Resorption aufgewiesen habe, so dass er auch einem natürlichen Kauakt nicht mehr standgehalten hätte, antwortete Dr. med. dent. Thomas von Wyttenbach: „Ja, das war nur eine Frage der Zeit.“