c) In ihrer weiteren Stellungnahme vom 26. November 2016 im Rahmen des Einspracheverfahrens führte Dr. med. dent. Ingrid Pless aus, der Zahn 37 sei vor dem Unfall so stark vorgeschädigt gewesen (Aufhellung bis in Pulpa), dass der Auslösegrund für die pulpitischen Schmerzen rein zufällig war. Der Röntgenbefund vom 28. März 2016 zeige eindeutig, dass der Zahn 37 distal eine so profunde Resorption (könne auch Karies sein) aufgewiesen habe, dass selbst ein natürlicher Kauakt die Schmerzen jederzeit hätte auslösen können. Ein Zahn, der so massiv vorgeschädigt sei, könne einem natürlichen Kauakt nicht mehr standhalten.