b) Die beratende Zahnärztin, Dr. med. dent. Ingrid Pless, Stans, führte in ihrer Stellungnahme vom 8. Juli 2016 zuhanden der Beschwerdegegnerin aus, die Kausalität zum Ereignis vom 24. März 2016 sei unwahrscheinlich. Der Zahn 37 weise eine ausgedehnte Resorption (ausgelöst durch die Fehlstellung von Zahn 38) auf. Die Schmerzen seien eindeutig auf diese Resorption zurückzuführen. Es wundere sie, dass der behandelnde Zahnarzt den Fall trotz klarer Sachlage eingereicht habe.