a) Gemäss Zahnschadenformular vom 10. Mai 2016 erlitt der Beschwerdeführer am 24. März 2016 bei Gartenarbeiten einen Schlag mit dem Pickelstiel an den Unterkiefer. Am 28. März 2016 begab sich der Beschwerdeführer deshalb zu Dr. med. dent. Thomas von Wyttenbach, Altdorf, in Behandlung. Dieser hielt auf dem Zahnschadenformular fest, der Patient habe bei Gartenarbeiten das Kinn stark angeschlagen und sämtliche Zähne kontusioniert (angeschlagen). Es bestehe eine Schwellung und ein Abszess am linken Unterkiefer. Aufgrund der erhobenen Befunde erfolgten durch Dr. med. dent. Thomas von Wyttenbach diagnostische und therapeutische Massnahmen betreffend Zahn 37.