E. Gegen diesen Entscheid erhob der TCS mit Eingabe vom 3. November 2016 Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Obergericht des Kantons Uri (Verwaltungsrechtliche Abteilung). Er beantragt unter Kosten- und Entschädigungsfolge, der Entscheid des Regierungsrates des Kantons Uri sei aufzuheben und es sei die Sache zur Neubeurteilung an den Regierungsrat des Kantons Uri zurückzuweisen. Eventualiter sei der Entscheid sowie die Verfügung der Baudirektion Uri betreffend Verkehrsbeschränkung Bürglen aufzuheben. Aus den Erwägungen: