Soweit der TCS einzelne der vom Beschwerdeführer vorgeschlagenen verkehrstechnischen Massnahmen bewertet, kann auf das vorstehend Ausgeführte verwiesen werden (E. 7e hievor). Wie der TCS überdies einräumen muss, ist die fachliche Beurteilung der Situation schwierig, ohne vor Ort die Situation zu besichtigen. Im Gegensatz dazu haben die beauftragten Gutachter die örtlichen Verhältnisse kennengelernt, eingehend untersucht und die Verhältnisse schlüssig beurteilt.