aa) Dem Fachgutachten lässt sich im Zusammenhang mit der besonders unübersichtlichen Fussgängerquerungsstelle bei der Adler-Kurve entnehmen, dass die Geschwindigkeitsreduktion zur Verkürzung des Bremsweges und Erhöhung der Aufmerksamkeit der Fahrzeuglenker führe. Zudem könne eine genügende Fussgängersichtweite erreicht werden (S. 15). Im Bereich der Adler-Kurve könne eine Unfallhäufung festgestellt werden. Mit der Tempo-30-Zone könnten Unfälle zwar nicht ausgeschlossen werden, jedoch sinke mit den Geschwindigkeiten die Unfallschwere und der Anhalteweg der Fahrzeuge verkürze sich überproportional gegenüber 50 km/h.