Auch mit baulichen und gestalterischen Verbesserungen wird dieser Knoten aber eine Gefahrenstelle bleiben. Eine ergänzende Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h erscheint – selbst unter Annahme von allfälligen Verbesserungen – jedenfalls nicht unnötig. Eine Reihe von Massnahmen liegt ferner ausserhalb des Bereiches, in welchem die Tempo-30-Zone errichtet werden soll. So die Massnahmen Nr. 1, 14, 15, 16, 17 und 18. Diese Massnahmen sind deshalb nicht geeignet, die Beurteilung der Gutachter, wonach im engeren Dorfkern eine Tempo-30-Zone eine Verbesserung der Sicherheit bringen soll, ernstlich zu erschüttern.