Im Gutachten ist diesbezüglich – entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers – auch kein Widerspruch vorhanden. Vorgesehen ist, den heutigen Fussgängerstreifen zu demarkieren. Die Gutachter schlagen zudem vor, auf Seiten des Gasthofs Adler eine Absperrung anzubringen, sodass die Fussgänger die Fahrbahn einige Meter weiter in Richtung Altdorf queren (Fachgutachten, S. 37). Mit der vorgesehenen Demarkierung des heutigen Fussgängerstreifens ist somit keineswegs beabsichtigt, die Fussgängerquerungsstelle komplett aufzuheben.