Diese Massnahme wäre aber offensichtlich unverhältnismässig. Genauso kommt eine Verlegung oder Verbreiterung der Kurve aufgrund der Siedlungsstruktur (historische Gebäude im Ortskern) oder aber aufgrund anderer schutzwürdiger Interessen (Parkierungsmöglichkeit bei der Urner Kantonalbank) nicht in Betracht (vergleiche dazu Fachgutachten, S. 14, 18). Bei der Meierturm-Kurve sind baulichen Massnahmen zur Verbesserung der Sichtweiten ebenfalls Grenzen gesetzt. Die bergseitige Mauer und der historische Meierturm lassen sich nicht entfernen.