So bringe beispielsweise erst eine Verlegung der Fussgängerquerungsstelle beim Gasthof „Adler“ in Kombination mit einer Temporeduktion auf 30 km/h eine wesentliche Verbesserung der Sicherheit (S. 14). Um insgesamt und an den einzelnen Gefahrenstellen die Verkehrssicherheit zu verbessern, sei eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h notwendig (S. 35; zur Notwendigkeit von Tempo 30 in Bezug auf die einzelnen Gefahrenstellen vergleiche: S. 13, 15, 16, 17, 19, 20, 21). Die Einrichtung einer Tempo-30- Zone sei auch zweckmässig. Sie stärke das Bewusstsein der Fahrzeuglenker für die Gefahren im Dorfkern und erhöhe dadurch ihre Aufmerksamkeit (S. 35).