7. a) Das eingeholte Fachgutachten äussert sich zu den bestehenden Sicherheitsdefiziten und auch zu den weiteren relevanten Fragestellungen (vergleiche E. 4b hievor). Es kommt im Wesentlichen zum Schluss, dass bauliche Massnahmen zur Verminderung oder Behebung der Sicherheitsdefizite aufgrund der örtlichen Verhältnisse entweder unverhältnismässig oder aber alleine nicht ausreichend wären. So bringe beispielsweise erst eine Verlegung der Fussgängerquerungsstelle beim Gasthof „Adler“ in Kombination mit einer Temporeduktion auf 30 km/h eine wesentliche Verbesserung der Sicherheit (S. 14).