b) Wie sich aus den Fachgutachten der TEAMverkehr.zug AG vom 16. April 2014 (nachfolgend: Fachgutachten) und der Wirkungsanalyse der verkehrsteiner AG vom 14. Januar 2016 (nachfolgend: Wirkungsanalyse) sowie der Dokumentation ergibt, bestehen auf dem Abschnitt der Klausenstrasse im Ortskern von Bürglen, auf welchem die Tempo-30- Zone vorgesehen ist (Teilstrecke Stotzigweg - Schulgasse), an mehreren Stellen Sicherheitsdefizite. Die Linienführung der Klausenstrasse ist auf der fraglichen Strecke kurvenreich, woraus sich kurze Sichtweiten auf die Fahrbahn ergeben. Besonders akut ist die Problematik im Bereich des Fussgängerstreifens unterhalb der «Adler-Kurve».