Der Beschwerdeführer reichte im vorliegenden Verfahren eine Dokumentation ein, in welcher 19 Massnahmen baulicher und verkehrstechnischer Art im Dorfkernbereich Bürglens umschrieben werden. Mit dieser Dokumentation möchte der Beschwerdeführer aufzeigen, dass es auch alternative Lösungen für Verbesserungsmassnahmen gebe, ohne eine Tempo-30-Zone einrichten zu müssen. Ferner reicht der Beschwerdeführer eine «Analyse der Abteilung Verkehrssicherheit des Touring Clubs Schweiz (TCS)» ein (vergleiche Bst. H hievor). Darin nimmt der TCS Stellung zum Gutachten der TEAMverkehr.zug AG und zu den vorgeschlagenen Alternativmassnahmen des Beschwerdeführers.