Die Vorinstanz zitiert in der Folge ausführlich aus dem bei der TEAMverkehr.zug AG eingeholten Fachgutachten und erwägt, dieses sei stimmig und widerspruchsfrei und äussere sich zu allen relevanten Fragestellungen (angefochtener Entscheid, E. 6 und 8). Ebenso würdigt die Vorinstanz die Wirkungsanalyse der verkehrsteiner AG vom 14. Januar 2016, welche im Zusammenhang mit einer versuchsweisen Geschwindigkeitsherabsetzung auf 40 km/h erstellt wurde.