1. a) Der Strassenabschnitt, auf welchem die streitbetroffene Verkehrsbeschränkung gelten soll, befindet sich in Bürglen UR innerorts auf der Klausenstrasse. Dabei handelt es sich um eine Kantonsstrasse (Art. 1 Abs. 1 Landratsbeschluss über die Klasseneinteilung der Strassen i.V.m. Landratsbeschluss über die Klasseneinteilung der Strassen Anhang [RB 50.1151]). Die Baudirektion Uri ist die für die Anordnung dieser Verkehrsbeschränkung zuständige kantonale Behörde (Art. 3 Abs. 4 SVG i.V.m. Art. 104 Abs. 1, Art. 1 Abs. 2 Signalisationsverordnung [SSV, SR 741.21] und Art. 16 Abs. 1 lit. a Verordnung über den Strassenverkehr [RB 50.1311] i.V.m.